Feuchtigkeit, Schimmel, undichtes Dach, Riss in der Wand. Wenn Sie den Mangel anzeigen wollen, brauchen Sie etwas Belastbareres als eine Beschreibung: dokumentiert, gemessen, fotografiert und datiert.
Der Bericht ist so aufgebaut, dass er einer Mängelanzeige beigefügt werden kann, ohne umgeschrieben zu werden. Auf Deutsch oder auf Englisch, Sie wählen die Sprache bei der Beauftragung.
Eine Mängelanzeige, in der steht, dass es in der Ecke feucht ist, lädt zur Diskussion ein. Ein Bericht, in dem steht, dass die Oberflächenfeuchte an dieser Stelle einen bestimmten Wert erreicht, über welche Fläche sie sich erstreckt, wie sich das im Wärmebild darstellt und was die Instandsetzung kostet, lädt nicht zur Diskussion ein.
Das ist der ganze Zweck. Wir ersetzen Ihre Einschätzung nicht, wir belegen sie.
Feuchte im Souterrain und am Sockel. Viele Altbauten haben keine durchgehende Horizontalsperre. Der Anstrich hält ein halbes Jahr, dann ist es wieder da.
Schimmel an Außenwänden und in Raumecken. Die Ursache liegt zwischen Wärmebrücke, Lüftungsverhalten und einem Bauteil, das nicht funktioniert. Die Unterscheidung entscheidet darüber, wer zahlt.
Undichte Anschlüsse in nachträglich eingebauten Bädern. Besonders in Altbauwohnungen mit Holzbalkendecken, wo der Schaden bis in die Decke darunter reicht.
Risse nach Bauarbeiten im Nachbargebäude. Hier zählt, ob der Zustand vorher dokumentiert wurde. Mehr dazu unter Beweissicherung.
Ab 650 € als Festpreis, umsatzsteuerbefreit nach §19 UStG, Anfahrt in Berlin inklusive. Der Preis richtet sich nach Umfang und Zugänglichkeit der betroffenen Bauteile und steht vor der Beauftragung fest.
Ja, dafür ist er gemacht. Er ist so strukturiert, dass er ohne Umschreiben als Anlage dient. Wie die Anzeige selbst formuliert sein muss und welche Fristen gelten, klären Sie bitte mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt.
Soweit es sich ohne Öffnen feststellen lässt, ja. Feuchtemessung und Thermografie zeigen oft deutlich, ob es von außen, von einer Leitung oder aus der Raumluft kommt. Wo das nicht eindeutig ist, steht im Bericht, welche weitergehende Untersuchung nötig wäre.
Ja. Wir arbeiten für Käufer, Eigentümer und Mieter, nie für die Gegenseite im selben Vorgang. Siehe auch Wohnungsübergabe beim Auszug.